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Die Kreisgemeinschaft Mohrungen ist, wie in die Geschichte der Kreisgemeinschaft beschrieben, die Fortsetzung der Kreisverwaltung Mohrungen, so wie diese bis zur Vertreibung 1945 existierte. Daher heißt der Vorsitzende unseres Vereins "Kreisvertreter". Er wird, wie alle anderen Funktionsträger der Kreisgemeinschaft Mohrungen e.V., alle 5 Jahre von den 15 Mitgliedern des Kreistages gewählt. Der Kreistag wird ebenfalls alle 5 Jahre von den Vereinsmitgliedern (derzeitig ca. 4000) gewählt.



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